Zurück

29.03.2023

Grundsteuererklärung: Erinnerungsschreiben an säumige Eigentümer

In Schleswig-Holstein beginnt die Finanzverwaltung diese Woche mit dem Versand der Erinnerungsschreiben zur Grundsteuererklärung. Dies teilte das Finanzministerium des Landes am 28.03.2023 mit.

Am 31.01.2023 sei die Frist zur Abgabe einer Grundsteuererklärung geendet. Rund 200.000 säumige Eigentümer in Schleswig-Holstein erhielten in den kommenden Tagen ein Erinnerungsschreiben. Bislang hätten in Schleswig-Holstein rund 82 Prozent ihre Erklärung abgegeben.

Finanzministerin Monika Heinold (Bündnis 90/Die Grünen) unterstreicht noch einmal, wie wichtig die Grundsteuererklärungen für die Kommunen sind. Die Grundsteuer sei eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen. Sie finanziere Schulen, Schwimmhallen oder Sportplätze. Damit die Kommunen die neuen Hebesätze festsetzen und ab 2025 die Steuer nach neuem Recht erheben können, müssten alle Erklärungen vorliegen. "Deshalb appelliere ich noch einmal an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, ihre Erklärung schleunigst abzugeben."

Diejenigen, die noch nicht abgegeben haben, würden nun zunächst mit dem Schreiben an ihre Abgabepflicht erinnert. Grundsätzlich habe die Finanzverwaltung aber auch die Möglichkeit, einen Verspätungszuschlag von 25 Euro je Monat zu erheben, ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro festzusetzen sowie die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Diese Maßnahmen griffen allerdings nicht, wenn ein Antrag auf individuelle Fristverlängerung genehmigt wurde und die neue Frist eingehalten wird.

Finanzministerium Schleswig-Holstein, PM vom 28.03.2023