13.05.2025
Ab dem 15.07.2025 wird es für das Entlastungsverfahren von der Steuer auf Kapitalerträge ein neues Onlineformular geben. Das teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit.
Das alte Formular "Antrag auf Erstattung beziehungsweise Freistellung von Kapitalerträgen nach § 50c beziehungsweise § 44a Absatz 9 Einkommensteuergesetz" werde zukünftig in zwei Formularen (Erstattung und Freistellung) dargestellt.
Die Onlineformulare seien insgesamt überarbeitet worden. Das BZSt hebt hervor, dass sie sich erheblich vom bislang verwendeten Formular unterscheiden.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 12.05.2025