17.03.2025
BMF-Schreiben zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne
Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zur Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§ 34a EStG) bekannt gegeben.
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17.03.2025
Sachsen: Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt (z. B. 2 V 127/25, 2 V 130/25, 1 V 86/25, 5 V 198/25, 5 V 181/25).
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17.03.2025
BFH zur Steuerfreiheit einer als Sonderbetriebseinnahme erfassten Aufwandsentschädigung
Eine Aufwandsentschädigung, die ein Mitunternehmer als Präsident einer Berufskammer erzielt, ist durch die betriebliche Tätigkeit der Mitunternehmerschaft veranlasst. Sie gehört bei unmittelbarer Auszahlung an den Mitunternehmer zu dessen Sonderbetriebseinnahmen.
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17.03.2025
Grundsteuer: Ernstliche Zweifel an einem Ansatz des Bodenrichtwerts für baureifes Land für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
Der 11. Senat des FG Düsseldorf hatte über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids zu entscheiden.
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14.03.2025
Kein steuerlicher Verlustabzug für angebliches Darlehen
Der Kläger, ein ehemaliger Rechnungsprüfer und Steuerberater, stritt mit dem Finanzamt über die steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus einem behaupteten Darlehen an seinen Sohn, W. X. Der Kläger hatte seinem Sohn im Jahr 2010 einen Betrag von 40.417,41 € überwiesen und behauptete, dies sei ein Darlehen gewesen. Der Sohn bestritt dies und erklärte, es habe sich um eine Schenkung gehandelt. Der Kläger wollte den Verlust aus diesem Darlehen sowie die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten steuerlich geltend machen.
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14.03.2025
Verletzung der Sachaufklärungspflicht und Gehörsverstoß im Zusammenhang mit der Feststellung ausländischen Rechts
Das Finanzgericht (FG) verstößt gegen seine Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), wenn es sich mit Blick auf die Feststellung ausländischen Rechts auf seine eigene Sachkunde beruft und von der seitens der Klägerin beantragten Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung beziehungsweise einer Entscheidung über das den Sachverständigen betreffende Ablehnungsgesuch sowie von der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens (§ 82 FGO i.V.m. §§ 404, 412 der Zivilprozessordnung) absieht, obwohl der Erwerb der eigenen Sachkunde unter anderem aus den Gutachten des Sachverständigen herrührt.
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14.03.2025
BFH zur Änderung der Gewinnermittlungsart
Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist der gesetzessystematische Regelfall. Die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt nur bei Erfüllung der in § 4 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes genannten Voraussetzungen in Betracht.
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14.03.2025
Kindergeld: Wann liegt eine abgeschlossene Berufsausbildung vor?
Hat ein Kind unter 25 Jahren bereits eine erste Berufsausbildung abgeschlossen, schließt eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden vor oder während einer Zweitausbildung den Anspruch der Eltern auf Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder aus. Der Bundesfinanzhof muss jetzt in mehreren Revisionen klären, ob der beim Werbungskostenabzug (und beim Sonderausgabenabzug) geltende Begriff einer ersten Berufsausbildung (mindestens zwölfmonatige Dauer gemäß § 9 Abs. 6 EStG) auch beim Kindergeld anzuwenden ist oder nicht (Az. III R 22/14, III R 14/24, III R 13/24, III R 12/24, III R 7/24).
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13.03.2025
Erleichterter Abzug von Ukraine-Spenden bis Ende 2025
Die steuerlichen Erleichterungen für Privatpersonen und Betriebe für geleistete Hilfen an die Ukraine wegen des dortigen Krieges waren ursprünglich bis zum 31.12.2024 befristet. Der steuerliche Begünstigungszeitraum insbesondere für den erleichterten Spendenabzug, für steuerfreie Arbeitslohnspenden, für das Sponsoring und für den Verzicht auf die Umsatzsteuer auf unentgeltlich gespendete technische Hilfen (z.B. Baumaterial, Baumaschinen) zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine wurde inzwischen bis zum 31.12.2025 verlängert (BMF-Schreiben vom 4.12.2024, BStBl. 2024 I S. 1545).
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13.03.2025
Kosten einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen
Die steuerliche Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen ist ein zentraler Aspekt des deutschen Einkommensteuerrechts, der vor allem bei medizinischen Behandlungen häufig zu Streitigkeiten führt. Eine besondere Bedeutung kommt dabei Aufwendungen zu, die durch Krankheitskosten entstehen, insbesondere wenn diese nicht unmittelbar die steuerpflichtige Person betreffen, sondern durch biologische oder rechtliche Zusammenhänge auch andere Personen einbeziehen.
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