03.04.2024
Im Jahr 2023 hat das Bundeszentralamt für Steuern 169.901 Kontoabfragen für die Finanzämter vorgenommen. Dies antwortet die Bundesregierung (BT-Drs. 20/10841) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 20/10589) zur Anzahl und Entwicklung von Kontoabfragen durch Behörden.
So wurden den Angaben zufolge 2023 insgesamt 1,4 Millionen Abfragen gemäß §93b der Abgabenordnung (AO) vorgenommen. 342.505 erfolgten gemäß §93 Absatz 7 AO. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II waren es demnach 23.600 Abfragen. Für die Finanzämter nahm das Bundeszentralamt für Steuern 169.901 Abfragen vor, für Gerichtsvollzieher 844.427.
Deutscher Bundestag, PM vom 02.04.2024