19.09.2023
Der Internetauftritt zum Zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystem CESOP wurde um weitere Dokumente erweitert. Hierauf weist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hin.
Zur Verfügung stehe nun ein Entwurf des Kommunikationshandbuchs sowie ein Entwurf der Datensatzbeschreibung für den amtlichen Datensatz. Ein Entwurf des amtlichen Datensatzes werde in Kürze bereitgestellt.
Hintergrund: Mithilfe der CESOP-Zahlungsinformationen sollen die EU-Mitgliedstaaten den Umsatzsteuerbetrug, insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs, besser bekämpfen können.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 15.09.2023