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06.12.2022

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: AfD für Abschaffung des Steuervorteils

Ungerechtfertigte Steuervorteile für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sollen abgeschafft werden. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (BT-Drs. 20/4667). Darin heißt es, dass die Rundfunkanstalten neben der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben auch wirtschaftlich tätig sein. Zum Wirtschaftsbetrieb gehörten die Werbesendungen und der Verkauf von Programmrechten, durch die Einnahmen von über 600 Millionen Euro erzielt werden würden.

Während die hoheitlichen Tätigkeiten der Rundfunkanstalten keiner Besteuerung unterlägen, fielen Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit unter anderem unter die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer und die Kapitalertragsteuer. Dafür seien verschiedene Pauschalierungsregelungen geschaffen worden. Zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten unterlägen etwa nur 16 Prozent der Werbeeinnahmen und 25 Prozent der Einnahmen aus der Programmverwertung der Körperschaftsteuer. Private Rundfunkanbieter müssten hingegen ihre tatsächlichen Erträge versteuern.

Die Pauschalierung der Werbeeinnahmen sei im Jahr 2001 durch das Körperschaftsteuergesetz festgelegt worden. Die Pauschale von 16 Prozent sei seitdem unverändert geblieben. Der Bundesrechnungshof habe bereits in 2015 darauf hingewiesen, dass diese Pauschale um etwa 2,5 Prozentpunkte angehoben werden müsste, um unzulässige Steuervorteile zu vermeiden. Für die Pauschale im Bereich der Programmverwertung fehle eine gesetzliche Grundlage völlig.

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung der Gewinne aus der Programmverwertung der Öffentlich-Rechtlichen zu schaffen und außerdem dafür zu sorgen, dass gegenüber privaten Rundfunkanbietern keine Wettbewerbsvorteile für Rundfunkanstalten entstehen, sobald diese nicht-hoheitlichen Tätigkeiten nachgehen. Dafür müsse unter anderem die Pauschale von 16 Prozent der Werbeeinnahmen bei der Körperschaftsteuer um mindestens 2,5 Prozentpunkte angehoben werden. Auch die Möglichkeit zum Abzug der Gewerbesteuer durch die Rundfunkanstalten müsse abgeschafft werden, weil dadurch ungerechtfertigte Steuervorteile entstehen würden.

Deutscher Bundestag, PM vom 01.12.2022