Zurück

06.12.2022

Betriebsausflug auf Weihnachtsmarkt: Ausgaben sind absetzbar

Genehmigt ein Betrieb einen Ausflug seiner Mitarbeiter auf den Weihnachtsmarkt, zählen alle Ausgaben des Vorgesetzten für sich und sein Team zu den Betriebsausgaben. Für jeden Mitarbeitenden können bis zu 110 Euro ausgegeben werden. Den angestellten Führungskräften würden die Auslagen gegen Vorlage der Quittungen von der Buchhaltung der Firma normalerweise vollständig erstattet. Das Unternehmen könne die Kosten dann steuerlich ansetzen, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Sofern das Unternehmen nicht hinter der Idee steht, die Mitarbeitenden auf den Weihnachtsmarkt einzuladen, gebe es noch eine andere Möglichkeit, kostengünstig einen Christkindlmarkt im Kollegenkreis zu besuchen. Gibt die Führungskraft ihren Mitarbeitenden in der Abteilung etwas aus, könne sie das bei ihrer persönlichen Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Denn die Ausgaben seien beruflich veranlasst.

Allerdings, so die Lohnsteuerhilfe, stelle das Finanzamt bei beiden Varianten Anforderungen, damit der Abzug genehmigt wird. Es fordere eine Liste mit den Namen aller Teilnehmer, dem Ort der Bewirtung, das Bewirtungsdatum und die Nennung des Anlasses. Hier genüge zum Beispiel das Stichwort "abteilungsinterne Weihnachtsfeier" oder "Teambuilding-Maßnahme". Der Liste seien alle Rechnungen von Ess- und Getränkeständen beizulegen.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 29.11.2022