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06.12.2022

Erbschaftsteuer: Bayern fordert Anrufung des Vermittlungsausschusses

Bayern bleibt bei seiner Forderung nach höheren Erbschaftsteuer-Freibeträgen. Wie das Finanzministerium des Freistaates nach der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes (JStG) durch den Bundestag mitteilt, hat das Bundesland am 05.12.2022 im Bundesrats-Finanzausschuss beantragt, dass der Bundesrat zum JStG den Vermittlungsausschuss anrufen soll.

Die persönlichen Freibeträge der Erbschaftsteuer seien seit 2009 nicht mehr angepasst worden, erläuterte das Ministerium seinen Vorstoß. Wegen der drastisch gestiegenen Lebenshaltungskosten und der stark gestiegenen Immobilienpreise seien höhere Freibeträge jetzt dringend notwendig.

Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklung in Deutschland fordere Bayern eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Im Rahmen des JStG 2022 müsse jetzt für die gebotene Entlastung der Bürger gesorgt werden, betont Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). Der Fachausschuss des Bundesrates werde über den Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat im Umlaufverfahren abstimmen.

Finanzministerium Bayern, PM vom 05.12.2022