20.10.2026
Das Bürgerbegehren gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin wies die Klage von drei Vertrauenspersonen ab, die die Feststellung erreichen wollten, dass das Begehren zustande gekommen sei.
Nach Auffassung des Gerichts wurden nicht genügend gültige Unterstützerunterschriften gesammelt. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren müssen drei Prozent der Wahlberechtigten zur Bezirksverordnetenversammlung (BVV) das Anliegen unterstützen. Maßgeblich ist dabei nicht die Zahl der Wahlberechtigten zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterschriften, sondern bei der zuletzt vor Anzeige des Bürgerbegehrens durchgeführten BVV-Wahl. Im vorliegenden Fall war dies die Wahl vom 26.09.2021 mit 246.148 Wahlberechtigten. Daher waren 7.384 gültige Unterschriften erforderlich.
Zwar wurden knapp 11.900 Unterschriften eingereicht, das Bezirksamt erkannte im Gerichtsverfahren jedoch nur 6.947 als gültig an. Das Gericht bestätigte diese Bewertung. Berücksichtigt werden durften nur Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Unterschrift ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz im Bezirk hatten. Zudem seien Unterschriften ohne vollständige Geburtsangaben zu Recht als ungültig gewertet worden.
Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.10.2026, VG 2 K 242/23, nicht rechtskräftig