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16.10.2026

Zum Schutz des Schulfriedens: Gymnasium darf religiöse Rituale untersagen

Ein Berliner Gymnasium darf die demonstrative Ausübung religiöser Riten auf dem Schulgelände verbieten. Das hat das dortige Verwaltungsgericht (VG) entschieden. Hintergrund sind laut Gericht bereits bestehende religiöse Konflikte an der Schule.

Geklagt hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen eine Regelung der Schulordnung, die sichtbare religiöse Rituale im Interesse des Schulfriedens untersagt. Die GFF sah darin eine Diskriminierung muslimischer Schüler, da insbesondere das islamische Pflichtgebet von dem Verbot betroffen sei.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Zwar benachteilige die Regelung muslimische Schüler besonders, weil ihre Gebetspraxis sichtbar sei und teilweise in die Schulzeit falle. Im konkreten Fall sei das Verbot jedoch gerechtfertigt, da es dem Schutz des Schulfriedens diene.

Nach den Feststellungen des VG kam es an der Schule bereits zu religiös motivierten Konflikten, darunter Versuche, Mitschüler zu bestimmten Verhaltensweisen zu bewegen, Konvertierungsversuche sowie Anfeindungen gegenüber Schülerinnen ohne Kopftuch. Das Gericht sah deshalb die Gefahr, dass öffentliche Gebete die Spannungen weiter verschärfen könnten.

Auch die Einrichtung eines Gebetsraums stellte nach Auffassung des Gerichts keine geeignete Alternative dar. Die Schule verfüge weder über ausreichende Räume noch über das notwendige Aufsichtspersonal. Zudem könnten bestehende Konflikte dadurch verlagert oder verstärkt werden.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.10.2026, VG 3 K 710/25