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09.10.2026

Unternehmensteuerrecht: Nordrhein-Westfalen schlägt Vereinfachungen vor

Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk hat ein Eckpunktepapier zur Reform der Unternehmensbesteuerung vorgestellt. Acht Vorschläge bei der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und im internationalen Steuerrecht sollen Unternehmen und Finanzämter von vermeidbarem Aufwand befreien.

Das Unternehmensteuerrecht sei seit der letzten großen Reform im Jahr 2008 in vielen Einzelschritten gewachsen, erläutert das Finanzministerium. Jede Detailregel habe eigene Nachweispflichten mitgebracht. Heute würden Dokumentation, Fristen und Formvorschriften Personal binden, das in den Unternehmen an anderer Stelle gebraucht werde, und in den Finanzämtern Prüfkapazität, die für die eigentliche Arbeit fehle. Das Eckpunktepapier setze genau dort an.

"Das Steuerrecht ist über zwei Jahrzehnte immer feiner geworden, und mit jeder Feinheit kam neuer Aufwand. Diese Richtung drehen wir um", so Optendrenk. Wer in Deutschland investiert, solle sich darauf verlassen können, dass die Regeln nachvollziehbar sind und auch nachvollziehbar bleiben.

Zu den zentralen Punkten gehört die Abschaffung des fehleranfälligen Ergebnisabführungsvertrags bei der steuerlichen Organschaft. Das Optionsmodell, mit dem sich Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen können, will Nordrhein-Westfalen praxistauglich ausgestalten. Bei der Gewerbesteuer schlägt das Land vor, den Freibetrag für Finanzierungsentgelte von 200.000 auf 500.000 Euro anzuheben.

Im internationalen Steuerrecht zielen die Vorschläge auf nationale Sonderregeln, die neben den geltenden europäischen Vorgaben zusätzlichen Dokumentationsaufwand erzeugen, ohne die Abwehr von Steuervermeidung zu verbessern. Betroffen ist unter anderem das Steueroasen-Abwehrgesetz, das Nordrhein-Westfalen auf den europäisch vereinbarten Standard zurückführen will.

Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, PM vom 02.10.2026