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06.10.2026

Steuererklärungen: Steuerberaterverband begrüßt Klarstellung zu neuem Ankreuzfeld

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat für Klarheit bei den neuen Vordrucken für Einkommen- und Umsatzsteuer gesorgt. Hintergrund ist die neu eingeführte Kennziffer 500, nach der Steuerpflichtige vor ergänzenden Angaben im Freitextfeld eine bestimmte Fallkonstellation auswählen müssen.

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine hatten vor möglichen verfahrens- und steuerstrafrechtlichen Folgen gewarnt und eine Klarstellung verlangt. Nun stellt das BMF klar: Das Ankreuzfeld dient lediglich der besseren Nutzung des Freitextfeldes und soll insbesondere nicht beratene Steuerpflichtige unterstützen.

Die Auswahl im Ankreuzfeld habe keine Auswirkungen auf Berichtigungspflichten nach § 153 Abgabenordnung (AO), auf die Beurteilung des nachträglichen Bekanntwerdens von Tatsachen nach § 173 AO oder auf sonstige verfahrens- beziehungsweise steuerstrafrechtliche Fragen. Laut BMF gilt das auch für ein irrtümliches Auswählen des Grundes, aus dem das Freitextfeld genutzt wird. Die Kennziffer 500 begründe auch keine neuen Offenlegungspflichten.

Der DStV begrüßt die Einordnung. Die Stellungnahme des BMF schaffe die von Beratern und Steuerpflichtigen gewünschte Rechtssicherheit und sorge für ein einheitliches Verständnis der neuen Formulare in der Praxis.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 01.10.2026