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01.10.2026

Zertifizierung neuer Altersvorsorgeprodukte: Schon vor 2027 möglich

Anbieter können ab sofort die Zertifizierung von Altersvorsorgeprodukten beantragen, die nach dem Altersvorsorgereformgesetz ab dem 01.01.2027 förderfähig sein sollen. Der Vertrieb dieser Produkte darf jedoch erst mit Inkrafttreten der neuen Regelungen Anfang 2027 beginnen.

Wie das Bundeszentralamt für Steuern mitteilt, sind Vertragsabschlüsse vor dem 01.01.2027 ausgeschlossen. Weder dürfen Kunden bereits zuvor einen wirksamen Antrag stellen noch Unternehmen die Annahme eines entsprechenden Vertrags erklären. Hintergrund ist, dass sowohl die Vorschriften zu den vorvertraglichen Produktinformationen als auch das geänderte Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz erst zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten.

Auch ein vorgezogener Vertragsabschluss unter einer aufschiebenden Zeitbestimmung ist nicht zulässig. Anbieter können daher nicht vereinbaren, dass ein bereits heute geschlossener Vertrag erst zum 01.01.2027 wirksam werden soll. Zulässig bleibt lediglich die frühzeitige Beantragung der Zertifizierung.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 29.09.2026