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09.09.2026

Spenden an Parteien: Steuerersparnis verdoppelt

Parteispenden und Mitgliedsbeiträge werden seit 2026 steuerlich deutlich stärker gefördert. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Nach einer Gesetzesänderung können Alleinstehende nun Zahlungen an politische Parteien bis zu 3.300 Euro mit einer direkten Steuerermäßigung von 50 Prozent geltend machen. Die maximale Steuerersparnis steigt damit auf 1.650 Euro. Für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner verdoppeln sich die Beträge auf 6.600 Euro beziehungsweise eine maximale Steuerersparnis von 3.300 Euro. Die Steuerermäßigung erfolgt unabhängig vom persönlichen Steuersatz.

Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern berichtet, bleibt es nicht bei diesem Steuerbonus. Der Anteil, für den keine Steuerermäßigung gewährt wurde, sei steuerlich auch interessant. Dieser könne bis zu einem weiteren Betrag von 3.300 Euro als reguläre Sonderausgaben berücksichtigt werden und mindere das zu versteuernde Einkommen zusätzlich. Der Steuervorteil dieses Betrags hänge diesmal hingegen vom individuellen Steuersatz ab. Insgesamt können Parteispenden und Mitgliedsbeiträge damit bei Einzelpersonen bis zu 6.600 Euro und bei gemeinsam Veranlagten bis zu 13.200 Euro steuerlich berücksichtigt werden.

Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern genügt für Spenden bis 300 Euro in der Regel ein Kontoauszug oder Zahlungsbeleg als Nachweis. Erst bei höheren Beträgen verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung der Partei.

Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 08.09.2026