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04.09.2026

Tonträger-Sampling: Kann als "Pastiche" zulässig sein

Im langjährigen Rechtsstreit um das Sampling des Kraftwerk-Stücks "Metall auf Metall" hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage der Musiker für den Zeitraum ab dem 07.06.2021 endgültig abgewiesen. Das von Sabrina Setlur für den Titel  "Nur mir" verwendete zwei Sekunden lange Rhythmus-Sample sei zwar ein Eingriff in die Rechte der Kraftwerk-Mitglieder als Tonträgerhersteller, ausübende Künstler und Urheber. Die Nutzung sei jedoch als zulässiger "Pastiche" vom Urheberrecht gedeckt.

Der BGH stellte klar, dass die 2021 eingeführte Pastiche-Schranke nicht bloß als Auffangtatbestand dient. Geschützt seien vielmehr kreative Werke, die auf bestehende Werke Bezug nehmen, dabei aber eigene gestalterische Elemente aufweisen und mit dem Original in einen erkennbaren künstlerischen Dialog treten. Dies könne etwa in Form einer Hommage, einer stilistischen Anlehnung oder einer künstlerischen Auseinandersetzung geschehen.

Nach den Feststellungen der Vorinstanz erfüllt die Übernahme der Rhythmussequenz aus "Metall auf Metall" diese Voraussetzungen. Das Sampling erinnere zwar an das Originalwerk, schaffe aber zugleich etwas Eigenständiges und stelle damit einen zulässigen Pastiche dar. Entscheidend sei, dass der Bezug zum Ausgangswerk für mit diesem vertraute Personen erkennbar sei.

Mit der Entscheidung setzt der BGH die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs um und beendet einen der bekanntesten und über Jahrzehnte geführten Urheberrechtsstreit der deutschen Musikgeschichte. Die Karlsruher Richter bestätigen damit, dass Sampling unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Zustimmung der Rechteinhaber zulässig sein kann.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.09.2026, I ZR 74/22