14.08.2026
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Mit der Frühstartrente erhalten künftig alle Kinder in Deutschland ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge. Der Bund zahlt dafür für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein.
Die Frühstartrente soll dazu beitragen, Kindern Vermögensaufbau unabhängig vom Elternhaus zu ermöglichen. Künftig erhalten alle Kinder eines Jahrgangs Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge. Eltern können das Depot unkompliziert eröffnen und durch freiwillige Zuzahlungen ergänzen. Gefördert werden ausschließlich zertifizierte Verträge mit einem effektivem Kostendeckel, sowie ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Kinder, für die kein Depot eröffnet wird, profitieren von der Frühstartrentenförderung im Rahmen einer staatlichen kollektiven Anlage.
Die Frühstartrente startet rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Die ersten Auszahlungen beginnen 2027.
BMF, Mitteilung vom 12.8.2026