10.08.2026
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat einige Dokumente im Bereich Kapitalertragsteuererstattung aktualisiert.
Zum Prozess bei Rückzahlungen bzw. Rückforderungen in Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuererstattung nach § 50c Abs. 3 EStG wurde ein Merkblatt erstellt. Zudem wurde der Vordruck "Zahlungsbestätigung Finanzamt" überarbeitet.
Das Merkblatt und die aktualisierte Fassung des Vordrucks finden Sie unter Startseite > Unternehmen > Kapitalerträge und Entlastung > Kapitalertragsteuerentlastung > Elektronisches Antragsverfahren > Erstattungsverfahren von der Steuer auf Kapitalerträge nach § 50c Absatz 3 EStG / § 44a Absatz 9 EStG.
Dort erhalten Sie auch Informationen darüber, welche Formulare Sie zur Antragstellung benötigen, welche Fristen Sie einhalten müssen und welche Angaben bzw. Dokumente das Bundeszentralamt für Steuern zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt.
BZSt, Mitteilung vom 6.8.2026