31.07.2026
Zwei Schüler wollten mit Eilanträgen beim Verwaltungsgericht (VG) Hannover ihr Wunschgymnasium im Stadtgebiet Hannover zur vorläufigen Aufnahme für die fünfte Klasse verpflichten lassen. Sie hatten im Losverfahren keine Plätze erhalten.
Zwei Einzelrichter des VG haben die Anträge abgelehnt. Sie haben entschieden, dass kein Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten öffentlichen Schule besteht, solange eine andere Schule derselben Schulform in zumutbarer Weise erreichbar ist. Wurde das Losverfahren ordnungsgemäß durchgeführt und sind die Kapazitäten ausgeschöpft, bestehe kein weiterer Aufnahmeanspruch.
Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Die Schüler haben die Möglichkeit, Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einzulegen.
Verwaltungsgericht Hannover, Beschlüsse vom 15.07.2026, 6 B 3826/26 und 6 B 3751/26