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28.07.2026

Corona-Testvergütung: Millionenschwerer Rückforderungsbescheid hat keinen Bestand

Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat einen Rückforderungsbescheid über mehr als zwei Millionen Euro für Corona-Bürgertests aufgehoben. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hatte die Summe vom Geschäftsführer einer Testzentrums-GmbH persönlich zurückverlangt.

Nach Auffassung des Gerichts war jedoch die GmbH und nicht der Geschäftsführer selbst Leistungserbringer im Sinne der Coronavirus-Testverordnung. Maßgeblich sei die Beauftragung durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gewesen. Die Kassenärztliche Vereinigung könne als Abrechnungsstelle hiervon nicht abweichen. Da die Vergütung zudem auf das Geschäftskonto der GmbH geflossen sei, könne der Geschäftsführer nicht persönlich in Anspruch genommen werden. Das Gericht hob den Rückforderungsbescheid daher auf.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 30.06.2026, 1 K 6676/25.TR, nicht rechtskräftig