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23.07.2026

Fehler in der Steuererklärung: Korrekturen oft noch möglich

Wer in seiner Steuererklärung einen Fehler entdeckt, muss nicht gleich in Panik geraten. Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern lassen sich viele Fehler auch nach der Abgabe noch korrigieren – entscheidend seien dabei der Bearbeitungsstand und die Art des Fehlers.

Grundsätzlich gelte: Fehler, die dem Finanzamt zum Nachteil gereichen, müssten Steuerpflichtige melden. Andernfalls könne dies zur Annahme der Steuerhinterziehung und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Fehler zum eigenen Nachteil müssten zwar nicht berichtigt, könnten aber häufig noch korrigiert werden.

Solange noch kein Steuerbescheid vorliegt, sei eine Änderung unkompliziert möglich – etwa durch eine aktualisierte Erklärung über ELSTER oder eine schriftliche Mitteilung an das Finanzamt. Nach Erhalt des Steuerbescheids haben Steuerzahlende laut Lohnsteuerhilfe vier Wochen Zeit, Einspruch einzulegen oder eine schlichte Änderung zu beantragen. Während ein Einspruch den gesamten Bescheid zur erneuten Prüfung öffne, beschränke sich die schlichte Änderung auf einzelne Punkte.

Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist bestehen laut Lohnsteuerhilfe unter Umständen noch Chancen auf eine Korrektur. Innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist könnten beispielsweise neue Belege, bisher unbekannte Tatsachen oder offensichtliche Schreib- und Rechenfehler nachträglich berücksichtigt werden. Voraussetzung sei meist, dass die Versäumnisse nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind.

Besonders weitreichende Änderungsmöglichkeiten bestünden, wenn der Steuerbescheid "unter Vorbehalt der Nachprüfung" ergangen ist. In diesen Fällen könne der Bescheid bis zum Ende der Festsetzungsfrist in nahezu allen Punkten noch geändert werden.

Um spätere Korrekturen zu vermeiden, empfiehlt die Lohnsteuerhilfe, Steuerunterlagen sorgfältig zu sammeln, Angaben vor dem Absenden gründlich zu prüfen und die Hinweise des Finanzamts zu beachten.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 21.07.2026