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22.07.2026

Teststellenbetreiberin: Muss Vergütungen für Corona-Tests zurückzahlen

Weil sie Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen nicht aufklären konnte, muss eine Betreiberin mehrerer Corona-Teststellen rund 700.000 Euro an Vergütungen an die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat die Klage der Teststellenbetreiberin gegen die Rückforderung abgewiesen.

Auslöser des Verfahrens waren Auffälligkeiten bei den Abrechnungen der Teststellen, die Ende 2022 festgestellt wurden. Bei einer Überprüfung konnte die Betreiberin die gesetzlich vorgeschriebene Auftrags- und Leistungsdokumentation für einen bestimmten Abrechnungstag nicht vollständig vorlegen. Sie begründete dies mit einem irreparablen Systemausfall ihres Notebooks, auf dem die Daten gespeichert gewesen seien.

Die Kassenärztliche Vereinigung forderte daraufhin im September 2024 die bereits ausgezahlte Vergütung zurück. Die Testellenbetreiberin argumentierte, die erforderliche Dokumentation sei ursprünglich ordnungsgemäß erstellt worden; lediglich die spätere Vorlage sei aufgrund des Datenverlusts nicht mehr vollständig möglich gewesen.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Nach Auffassung der Richter entbindet ein Datenverlust nicht von den Dokumentationspflichten nach der Coronavirus-Testverordnung. Die Betreiberin hätte durch geeignete Sicherheitskopien sicherstellen müssen, dass die Unterlagen dauerhaft verfügbar bleiben. Der Verlust der Daten gehe daher zu ihren Lasten.

Gegen das Urteil kann noch ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 07.07.2026, 5 K 508/25.KO, nicht rechtskräftig