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20.07.2026

Nach Klick auf Kündigungsbutton: Bestätigungsseite darf keine Kündigungsalternativen bewerben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Verbrauchern bei Online-Kündigungen gestärkt. Unternehmen dürfen auf der Bestätigungsseite nach dem Klick auf den Kündigungsbutton keine Hinweise auf Alternativen zur Kündigung platzieren, etwa das Pausieren eines Vertrags. Die Seite darf demnach ausschließlich der Eingabe der für die Kündigung erforderlichen Daten und der Abgabe der Kündigungserklärung dienen.

Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen einen Fitnessstudiobetreiber. Nach dem Klick auf "Vertrag kündigen" wurden Kunden auf eine Bestätigungsseite geleitet, die neben dem Kündigungsformular auch für eine beitragsfreie Vertragspause warb.

Der BGH gab dem vzbv recht und hob ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts auf. Die gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsseite sei in § 312k Bürgerliches Gesetzbuch abschließend geregelt und dürfe keine zusätzlichen Angebote oder Informationen enthalten. Sie diene allein der Erfassung der für die Kündigung erforderlichen Angaben und der Abgabe der Kündigungserklärung. Ziel der Vorschrift sei es, Verbrauchern eine einfache und unkomplizierte Online-Kündigung zu ermöglichen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2026, I ZR 200/25