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09.07.2026

Verwaltungszusammenarbeit im Steuerbereich: Belgien, Bulgarien und Zypern müssen Vorschriften für den Informationsaustausch abschließen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an Belgien, Bulgarien und Zypern zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, die Richtlinie (EU) 2025/872 zur Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (RL 2011/16/EU) umzusetzen.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Standardisierung der Erhebung der Ergänzungssteuer-Erklärung sowie zum automatischen Austausch der in dieser Erklärung enthaltenen Informationen. Die Ergänzungssteuer-Erklärung ist Teil der Erklärungspflichten gemäß der so genannten Säule-2-Richtlinie (RL (EU) 2022/2523) zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union.

Laut Kommission haben Belgien, Bulgarien und Zypern bislang noch nicht alle nationalen Umsetzungsmaßnahmen erlassen beziehungsweise mitgeteilt. Die Steuerbehörden in der gesamten EU sollten jedoch seit Juni 2026 in der Lage sein, im Rahmen der Säule-2-Richtlinie mit dem Informationsaustausch über multinationale Unternehmen zu beginnen. Im Januar 2026 habe die Kommission wegen der unvollständigen Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie Aufforderungsschreiben an die Mitgliedstaaten gerichtet. Sie habe daher beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an diese drei Länder zu richten, die nun binnen zwei Monaten reagieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen. Andernfalls könne die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, und die Verhängung von Geldbußen beantragen.

Europäische Kommission, PM vom 08.07.2026