07.07.2026
Derzeit sind erneut betrügerische E-Mails und Schreiben im Umlauf, die im Namen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), der Zollverwaltung oder der Steuerverwaltung versendet werden. Ziel der Betrüger sei es, persönliche Daten oder Geld von Steuerpflichtigen zu erlangen, so das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern.
Die gefälschten Nachrichten wirkten oft täuschend echt. Teilweise enthielten sie eine persönliche Anrede und gäben vor, von ELSTER, der Bundesfinanzverwaltung oder anderen Behörden zu stammen. Empfänger würden beispielsweise aufgefordert, angeblich geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen über einen Link zu bestätigen, Formulare für eine Einkommensteuererstattung auszufüllen, Konto- oder Kreditkartendaten für eine vermeintliche Steuererstattung einzugeben, angebliche Zahlungsrückstände auszugleichen oder gefälschte Zahlungsaufforderungen, etwa wegen eines "Verspätungszuschlags zur Steuererklärung", einer unterlassenen Offenlegung von Umsatzzahlen oder anderer angeblicher Forderungen, zu begleichen.
Teilweise würden die Empfänger nach dem Anklicken eines Links (zum Beispiel "elster-amt.com") oder dem Scannen eines QR-Codes auf eine Internetseite geleitet, auf der sie zur Eingabe ihrer Bankverbindung aufgefordert werden. In anderen Fällen enthielten die E-Mails Anhänge mit vermeintlichen Zahlungsanweisungen oder Hinweisen auf angebliche Steuerrückstände. Häufig, so das Finanzministerium, werde dabei mit Vollstreckungsmaßnahmen gedroht, um zusätzlichen Druck aufzubauen.
Das Ministerium stellt klar: Steuerbehörden forderten niemals per E-Mail oder QR-Code zur Eingabe von Steuernummern, Bankverbindungen, Kreditkartennummern, PINs oder Sicherheitskennwörtern auf. Steuerpflichtige erhielten in der Regel lediglich Benachrichtigungen, jedoch keine Steuerdaten oder Zahlungsaufforderungen als E-Mail-Anhang.
Wer eine verdächtige Nachricht erhält, sollte keine Links in der verdächtigen E-Mail anklicken, keine Anhänge öffnen, weder persönlichen Daten noch Bankverbindungen preisgeben und insbesondere keine geforderten Beträge überweisen.
Die Finanzverwaltung empfiehlt, bei ungewöhnlichen Nachrichten stets besondere Vorsicht walten zu lassen. Im Zweifel sollten Steuerpflichtige direkt Kontakt mit ihrem Finanzamt aufnehmen und die Echtheit der Nachricht überprüfen.
Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 02.07.2026