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25.06.2026

Profifußballer: Punktprämie gibt es nur bei Spieleinsatz

Ein Profifußballer, der in der 2. Bundesliga spielt, begehrte eine Prämie für alle Saisonpunkte seines Vereins. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf erteilte ihm eine Absage: Die Prämie erhalte er nur für Spiele, bei denen er auch eingesetzt worden sei.

Der Mann spielte bei einem Fußballverein zuletzt in der 2. Bundesliga. Im Jahr 2022 schlossen die Parteien einen neuen Arbeitsvertrag. Dieser sah neben dem Grundgehalt verschiedene leistungsabhängige Vergütungsbestandteile vor. Vorgesehen war eine so genannte Punkteinsatzprämie. Zum einen sollte der Spieler bei einem Einsatz in Spielen der Lizenzspielermannschaft des Clubs jeweils 2.500 Euro pro Punkt bekommen. Weiter hieß es: "Hat der Club in der jeweiligen Abschlusstabelle der jeweiligen Vorsaison einen Platz von 1 bis 6 erreicht, so erhält der Spieler eine Nachzahlung in Höhe von 1.000 (tausend Euro) brutto pro erreichten Punkt in der jeweiligen Saison in der 2. Bundesliga, fällig mit dem jeweiligen Juni-Grundgehalt am jeweiligen Saisonende".

Am Ende der Saison 2024/2025 belegte der Verein mit 53 Punkten den sechsten Tabellenplatz der 2. Bundesliga. Für den Monat Juni 2025 zahlte er seinem Spieler 31.100 Euro brutto. Dabei berücksichtigte er lediglich diejenigen Punkte aus Spielen, in denen der Mann tatsächlich eingesetzt gewesen war. Der Spieler begehrte weitere 21.900 Euro brutto. Er meinte, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Zahlung von 1.000 Euro brutto je Punkt sei unabhängig von einem persönlichen Spieleinsatz geschuldet.

Dieser Argumentation ist das LAG Düsseldorf ebenso wie zuvor bereits das Arbeitsgericht Düsseldorf nicht gefolgt. Der Spieler könne keine weiteren 21.900 Euro brutto verlangen. Die Prämie setze den Einsatz des Spielers voraus. Zwar möge der isolierte Wortlaut noch für die Auslegung des Spielers sprechen. Systematik, Sinn und Zweck und insbesondere die Entstehungsgeschichte der individuellen Vertragsbestimmungen sprächen indes deutlich dagegen.

So sei der betreffende Abschnitt des Arbeitsvertrags mit "Punkteinsatzprämie" überschrieben. Bereits das mache deutlich, dass es in dieser Bestimmung um Zahlungen gehe, die den Spieleinsatz voraussetzen. Aus den Vertragsverhandlungen werde klar, dass es bei der streitigen Vertragsbestimmung darum ging, unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe der Punkteinsatzprämie (3.500 oder 2.500 Euro) zu lösen. Eine vom Spieleinsatz losgelöste Prämie sei bei den Verhandlungen gar nicht gefordert worden. Dies wertete das LAG als deutliches Indiz dafür, dass die auch die Zusatzprämie von 1.000 Euro pro Punkt den tatsächlichen Einsatz des Spielers voraussetzt. Diese Auslegung halte selbst dann, wenn man davon ausginge, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen.

Das LAG hat die Revision nicht zugelassen.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2026 - 11 SLa 106/26