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19.06.2026

Steuerermäßigungen für Mieteinkünfte: EU-Kommission sieht Gebietsfremde in Spanien diskriminiert

Die Kommission richtet ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Spanien betreffend die Diskriminierung Gebietsfremder, die eine Steuerermäßigung für Einkünfte aus Mietwohnungen in Spanien nicht in Anspruch nehmen können. Ein erstes diesbezügliches Aufforderungsschreiben war bereits im März 2019 an Spanien ergangen.

Gebietsansässige Steuerpflichtige könnten in Spanien eine Reduzierung von bis zu 60 Prozent der Steuerbemessungsgrundlage je nach den erzielten Einkünften in Anspruch nehmen. Gebietsfremden stehe diese Vergünstigung nicht zur Verfügung. Diese unterschiedliche steuerliche Behandlung beschränkt aus Sicht der Kommission den freien Kapitalverkehr.

Trotz eines ausführlichen Austauschs mit der Kommission habe Spanien seine Rechtsvorschriften nicht geändert, um diese diskriminierende Behandlung zu beseitigen. Das Land habe die Steuerregelung sogar noch weiter ausgebaut. Die Änderungen der einschlägigen Steuervorschriften aus dem Jahr 2025 hätten zur Folge, dass nur Gebietsansässige in den Genuss der Reduzierung der aus der Vermietung von Wohnraum abgeleiteten Steuerbemessungsgrundlage zwischen 20 und 90 Prozent kommen. Gebietsfremde Steuerpflichtige würden nach wie vor diskriminiert.

Die Kommission richtet daher ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Spanien. Das Land hat nun zwei Monate Zeit hat, um zu antworten und auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Spanien zu richten. 

Europäische Kommission, PM vom 04.06.2026