15.06.2026
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) macht sich gegenüber dem Bundesfinanzministerium (BMF) für eine Anpassung der Abgabefristen von Steuererklärungen stark: Steuerberater sollten bei ihren eigenen Erklärungen nicht länger schlechter gestellt werden als beratene Steuerpflichtige.
Während beratenen Steuerpflichtigen für die Einkommensteuererklärung 2025 bis zum 01.03.2027 Zeit bleibt, ende die Abgabefrist für die eigenen Steuererklärungen der Berater bereits am 31.07.2026. Die Folge sei ein deutlicher Zusatzaufwand für die Kanzleien, aber auch für die Finanzverwaltung. Der DStV hält das weder für sachgerecht noch für notwendig. Er hat daher das BMF angeschrieben – und bittet dieses um Unterstützung.
Die längeren Fristen für die Mandantschaft trügen dem tatsächlichen Arbeits- und Organisationsaufwand in den Kanzleien Rechnung. Dieser Aufwand mache jedoch auch vor den eigenen steuerlichen Angelegenheiten der Berufsträger nicht halt. Vielmehr würden diese regelmäßig zusätzlich zum laufenden Mandatsgeschäft bearbeitet – und häufig erst dann, wenn vorrangige Mandantenangelegenheiten erledigt seien.
Eine Gleichstellung würde zudem zu einer spürbaren Verfahrensvereinfachung beitragen. Einzelfallanträge auf Fristverlängerung, Rückfragen, Rechtsbehelfe und Streitigkeiten über Verspätungszuschläge könnten vermieden werden, so der DStV – eine Entlastung für die betroffenen Kanzleien und die Verwaltung gleichermaßen. Auch angesichts des Fach- und Arbeitskräftemangels sollten vorhandene Kapazitäten besser auf die inhaltliche Bearbeitung von Steuererklärungen konzentriert werden – statt in zeitraubenden Fristklärungen verloren zu gehen.
Der Steuerberaterverband bittet das BMF daher, sich für eine gesetzliche Klarstellung einzusetzen. In der Zwischenzeit wäre eine sachgerechte und möglichst bundeseinheitliche Verwaltungspraxis wünschenswert. Dies wäre ein klares Zeichen der Anerkennung gegenüber einem Berufsstand, der die Finanzverwaltung und die Steuerpflichtigen tagtäglich verlässlich unterstützen würde.
Deutscher Steuerberaterverband, PM vom 08.06.2026