Zurück

15.05.2026

Weniger drin: Milka-Hersteller hätte deutlich auf geringere Füllmenge seiner Schokolade-Tafeln hinweisen müssen

Mondelez, die Herstellerin der bekannten Milka-Schokolade, hat Verbraucher in die Irre geführt, als sie Anfang 2025 die Nennfüllmenge verschiedener Sorten seiner Schokoladentafeln von 100 auf 90 Gramm reduzierte. Das hat das Landgericht (LG) Bremen entschieden.

Es wertete die Füllmengenreduzierung als "relative Mogelpackung" und somit als eine Irreführung der Verbraucher. Zwar sei die Verpackung isoliert betrachtet nicht zu beanstanden. Aus dem Vergleich mit dem früheren Produkt ergebe sich aber eine Fehlvorstellung des Verbrauchers über die Füllmenge. Die Irreführung liege in der Diskrepanz zwischen tatsächlichem Inhalt und optisch vermittelter Erwartung bei einem Produkt, das den Verbrauchern seit Jahren bekannt sei.

Die Verbraucher gingen aufgrund der (abgesehen von der Grammatur) unveränderten Verpackung des Produkts davon aus, nach wie vor die ihnen bekannte 100-Gramm-Schokolade zu erwerben.

Um die Irreführung auszuräumen, hätte es aus Sicht des LG eines Hinweises auf der Verpackung bedurft. Dieser müsse deutlich, verständlich und wahrnehmbar ausgestaltet sein. Er müsse in der praktischen Kaufsituation eine reale Chance haben, wahrgenommen zu werden. Er dürfe also nicht bloß formal vorhanden sein, sondern müsse im Gesamtbild tatsächlich aufklären.

Wie Mondelez solche Hinweise tatsächlich vornimmt, sei aber im Ergebnis ihr überlassen. Eines solchen deutlichen Hinweises bedarf es laut LG zumindest für einen Zeitraum von vier Monaten nach der Reduzierung der Füllmenge, sodass der Verbraucher diese ausreichend verinnerlichen kann.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mondelez steht die Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen offen.

Landgericht Bremen, Urteil vom 22.04.2026, 12 O 118/25, nicht rechtskräftig