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16.03.2026

Altersvorsorgereform: BStBK fordert Förderberechtigung auch für Selbstständige

In einer Stellungnahme zum Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drs. 21/4088) fordert die Bundessteuerberaterkammer (BStBK), auch Selbstständige in den Kreis der Förderberechtigten aufzunehmen.

Die BStBK unterstützt das Ziel des Gesetzes, ein effizientes ergänzen­des Angebot von Altersvorsorgeverträgen für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen und die private Altersvorsorge kostengünstiger, renditestärker, unbürokratischer, flexibler, einfacher und transparenter zu gestalten, um ihre Attraktivität insgesamt und damit ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen. 

Die Kammer fordert allerdings eine Erweiterung des Kreises der förderfähigen Personen. Das Festhalten an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hält die Kammer – auch angesichts zu nehmend zu beobachtenden wechselnden Erwerbsbiografien – für nicht zielführend. Wer im Laufe seines Arbeitslebens von einem Beschäftigungsverhältnis in die Selbstständigkeit und wieder zurück wechselt, müsse verschiedene Produkte und Wege für seine private Altersvorsorge wählen und neben- oder nacheinander besparen. Da es in Zukunft voraussichtlich immer weniger üblich sein werde, über Jahrzehnte hinweg bei einem Arbeitgeber oder sein Leben lang abhängig beschäftigt zu sein, sollte das Angebot für eine private Altersvorsorge an diese neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 11.03.2026