Säumniszuschlag/Erlass
Ein Säumniszuschlag kann im Einzelfall dem Steuerpflichtigen erlassen werden. Folgende Gründe können zum Erlass des Säumniszuschlages führen:
- Die Steuerschuld (Hauptschuld) wurde erlassen, es liegen die Voraussetzungen für eine zinslose Stundung der Steuer vor. 
- Der Steuerpflichtige hat nur versehentlich die Steuerschuld nicht beglichen. Vorausgesetzt wird, dass er bisher ein pünktlicher Steuerzahler war. 
- Eine unvorhergesehene Erkrankung hat den Steuerpflichtigen an einer pünktlichen Zahlung der Steuerschuld gehindert. 
- Es kam während des Säumniszeitraums zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. 
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 227 AO
