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02.07.2025

Entlastung von der Steuer auf Kapitalerträge: Neue Onlineformulare

Ab dem 15.07.2025 wird es für das Entlastungsverfahren von der Steuer auf Kapitalerträge ein neues Onlineformular geben.

Wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilt, wird das alte Formular "Antrag auf Erstattung bzw. Freistellung von Kapitalerträgen nach § 50c bzw. § 44a Abs. 9 Einkommensteuergesetz" zukünftig in zwei Formularen (Erstattung und Freistellung) dargestellt. Die Onlineformulare seien insgesamt überarbeitet worden und unterschieden sich erheblich von dem bislang verwendeten Formular.

Die Formularumstellung geht laut BZSt mit einem Portalwechsel einher: Formularentwürfe des alten Formulars könnten danach im neuen Portal nicht mehr genutzt werden. Anträge, die über das alte Portal gestellt wurden, finde man weiterhin im alten Portal. Der Bescheid werde im alten Portal bekannt gegeben. Alle Anträge, die ab dem 15.07.2025 über das neue Portal gestellt werden, würden lediglich im neuen Portal angezeigt. Der Bescheid werde im neuen Portal bekannt gegeben.

Belegnachreichungen und Allgemeine Anfragen könne man auch zu Anträgen aus dem alten Portal im neuen Portal vornehmen. Allerdings erschienen diese Vorgänge dann auch nur im neuen Portal.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 01.07.2025