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13.01.2025

Energetische Gebäudesanierung: Aktualisierte Bescheinigungen für die steuerliche Förderung

Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die mit der Steuererklärung einzureichende Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen stellt das Bundesfinanzministerium (BMF) in Abstimmung mit den Ländern ein Muster bereit, das mit einem BMF-Schreiben veröffentlicht wird. Zur einfacheren Anwendung stellt das Ministerium das Muster zusätzlich im Word-Format und als ausfüllbares pdf-Dokument bereit.

Zum 01.01.2025 seien die bisherigen Musterbescheinigungen zu einem einheitlichen Muster zusammengeführt worden, erläutert das BMF. Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen könnten daher für Maßnahmen, mit deren Umsetzung 2025 begonnen wird, auf dasselbe Muster zurückgreifen. Zu den bei einem früheren Maßnahmenbeginn zu verwendenden Musterbescheinigungen fänden sich im BMF-Schreiben, das auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) zum Download bereitsteht, weitere Erläuterungen.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 23.12.2024, IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :008