10.01.2025
Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Die Grundsteuerbescheide werden von der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet. Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten. Das teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz mit.
Bereits seit Oktober 2022 seien die Feststellungen der neuen Grundsteuerwerte sowie die darauf aufbauenden Festsetzungen der Grundsteuermessbeträge den Eigentümern durch das jeweilige Finanzamt zugestellt worden. Diese bildeten die Grundlage für die nun von den Gemeinden und Städten festgesetzte Grundsteuer.
Die im Bescheid ausgewiesene Grundsteuer sei zu den im Grundsteuerbescheid genannten Fälligkeiten direkt an die zuständige kommunale Kasse zu zahlen.
Bei Rückfragen unterschieden sich die Zuständigkeiten: Fragen zum Grundsteuerbescheid (zum Beispiel zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer) beantworte die Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Fragen zum Grundsteuerwert oder -messbetrag seien schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt) zu richten. Allerdings weist das LfSt vorsorglich darauf hin, dass die Einspruchsfrist regelmäßig abgelaufen sein dürfte.
Für allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen führt das LfSt seine Website an – unter "www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform".
Wenn jemand bereits Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt habe, werde dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer sei aber dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 08.01.2025