10.11.2025
Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes (BT-Drs. 21/1865) stimmt der Bundestag am 13.11.2025 ab. Den Abgeordneten wird dann eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorliegen.
Abgestimmt wird auch über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Steuergestaltung verhindern – Mindeststeuer stärken" (BT-Drs. 21/2245). Auch dazu wird eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses erwartet.
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Regierung die Verwaltungsleitlinien der Industrieländerorganisation OECD zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen in deutsches Recht umsetzen. "Eine wesentliche Änderung betrifft die Berücksichtigung von latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, die aufgrund eines Wahlrechts oder aufgrund Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nicht ausgewiesen sind", heißt es in dem Entwurf. Daneben sollten als Begleitmaßnahmen insbesondere einzelne Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften zur Vermeidung von Bürokratie auf das erforderliche Maß zurückgeführt werden.
Nach dem Antrag der Grünen soll die Bundesregierung sich auf internationaler und auf EU-Ebene für die globale Mindeststeuer einsetzen. Außerdem wird verlangt, die internationale Steuerkooperation und Infrastruktur zur Erfassung von Vermögen und den Austausch von Bankdaten weiter zu verbessern. Nach Angaben der Fraktion entgehen den öffentlichen Kassen durch Steuertricks von Konzernen jährlich Milliardeneinnahmen. So würden beispielsweise durch komplexe Unternehmenskonstrukte legale Schlupflöcher und Besteuerungsunterschiede zwischen Ländern ausgenutzt. Beispielhaft für die Tragweite aggressiver Steuergestaltungen großer Konzerne seien die reichsten Unternehmenseigner Deutschlands, die durch Steuergestaltungen heute effektiv 30 Prozent Steuern auf ihre Einkünfte zahlen würden und damit nur noch die Hälfte im Vergleich zu 1996.
Außerdem fordern die Grünen, an den aktuell bestehenden Regeln zur so genannten Lizenzschranke festzuhalten. Der von der Bundesregierung geplante Wegfall sei falsch. "Faktisch macht dies den Weg für Unternehmen frei, Lizenz- und Markenrechte an Tochtergesellschaften im Ausland zu vergeben. Die Steuerersparnis, die durch eine geringere Besteuerung im Ausland entsteht, kommt somit den Profiten von Unternehmen zustande, die sich an der Nutzung von Steuertricks orientieren", heißt es in dem Antrag. Dies führe auch zu einem Anreiz zusätzlicher Wertschöpfung im Ausland.
Deutscher Bundestag, PM vom 07.11.2025