Zurück

06.11.2025

Kampf gegen Schwarzarbeit: Mehr Rechte für Landesbehörden

Landesbehörden sollen im Kampf gegen Schwarzarbeit ähnlich erweiterte Befugnisse erhalten wie die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (BT-Drs. 21/1930) hat der Finanzausschuss des Bundestages am 05.11.2025 mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gebilligt. Die Fraktion Die Linke enthielt sich, die AfD-Fraktion votierte dagegen. Die Mehrheit des Ausschusses kommt damit einem Wunsch des Bundesrats nach.

Weitere angenommene Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen umfassten die "klarstellende Aufnahme der plattformbasierten Lieferdienste in den Branchenkatalog", die "klarstellende Ergänzung hinsichtlich der Befugniserweiterung bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren" sowie bestimmte Übergangsvorschriften.

Dem Gesetzentwurf insgesamt hat der Finanzausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD stattgegeben. Die AfD-Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf, die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Keine Zustimmung erhielten Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/2033) und Die Linke (BT-Drs. 21/2037). Diese hatten sich dem Thema Cum-Cum und Cum-Ex gewidmet. Gegen den Antrag der Grünen stimmten die Fraktionen von Union, AfD und SPD, dafür neben den Grünen die Fraktion Die Linke. Für den Antrag der Linken votierten neben der Antragstellerin auch die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen, er scheiterte aber an der Mehrheit der Koalitionsfraktionen.

Deutscher Bundestag, PM vom 05.11.2025