04.11.2025
Die Bundesregierung lehnt es ab, so genannte Containerbaumschulen in die Senkung der Energiesteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe einzubeziehen.
Eine Einbeziehung dieser Betriebe hatte der Bundesrat in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (BT-Drs. 21/2468) vorgelegten Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 21/1975) verlangt, weil Containerbaumschulen integraler Bestandteil der land- und gartenbaulichen Produktion seien. Ihre Tätigkeit sei der klassischen Landwirtschaft in mehrfacher Hinsicht gleichzustellen.
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, die Energiesteuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ("Agrardiesel") laufe eigentlich zum 31.12.2025 aus. Der Koalitionsvertrag sehe aber die vollständige Wiedereinführung der bisherigen Regelung vor. Eine zusätzliche Ausweitung der Energiesteuerentlastung sei nicht beabsichtigt.
Bislang würden nur land- und forstwirtschaftliche Betriebe begünstigt, die durch Bodenbewirtschaftung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse gewinnen. Bodenbewirtschaftung bedeute die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Verwertung von lebenden Pflanzen und Tieren. Demnach sei der Begriff "Boden" als ein Teil des Erdbodens der Erdoberfläche zu verstehen. Da es sich bei den Containerkulturflächen um eine bodenunabhängige Anzucht von Gehölzen im Freiland in Containern oder Töpfen handele, sei dies nicht gegeben.
Deutscher Bundestag, PM vom 03.11.2025