28.10.2025
Nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) sind Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei.
Veranstaltungen in diesem Sinne sind laut Bundesfinanzministerium (BMF) solche, die als Erziehung von Kindern und Jugendlichen, als Schul- oder Hochschulunterricht, als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind.
In einem Informationsblatt nennt das BMF jetzt Unternehmern die Kriterien, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich sind. Auch Unterricht im Bereich der Erwachsenenbildung könne Schul- und Hochschulunterricht sein.
Auf den Bereich der Erziehung von Kindern und Jugendlichen seien indes die im Informationsblatt aufgeführten Kriterien nicht anzuwenden.
Das Informationsblatt steht auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei zum Download bereit.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 24.10.2025, III C 3 - S 7180/00032/001/065