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28.10.2025

EU will Wettbewerbsfähigkeit stärken: Steuerberaterverband sieht Stolperfallen

Mit dem EU-Rechtsrahmen für Unternehmen und dem Europäischen Innovationsgesetz möchte die EU-Kommission Wachstum und Innovation fördern. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt das Ziel, weist jedoch auf bestehende Stolpersteine hin und schlägt Verbesserungen vor.

Auch der Verband meint, dass der europäische Standort für Unternehmen attraktiver werden muss. Allerdings sieht er das Vorhaben, für ausgewählte Unternehmen einen EU-Rechtsrahmen in Form des so genannten 28-Regimes zu gestalten, nicht als geeignetes Instrument an.

Mittels des 28. Regimes sollen bestimmte "innovative" Unternehmen, etwa Start-Ups und Scale-Ups im Digitalbereich, statt einer Gesellschaft nach bestehendem nationalem Recht eine EU-Gesellschaft gründen können, erläutert der DStV. Eine solche EU-Gesellschaft solle harmonisierte, vereinfachte EU-Bestimmungen im Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer- und Insolvenzrecht nutzen können. Damit entstünde neben der nationalen eine zusätzliche europäische Parallel-Gesetzgebung für Unternehmen. Der DStV befürchtet eine Rechtszersplitterung, sollte das Vorhaben umgesetzt werden.

Die Schaffung einer solchen weiteren Rechtsform würde zusätzlichen Aufwand für Berater, Rechtsanwender und Finanzverwaltungen bedeuten. Diese müssten künftig neben nationalen Bestimmungen für bestimmte Unternehmen zusätzlich auch europäische anwenden. Ebenso sieht der DStV die Gefahr eines ungleichen Wettbewerbs zwischen Unternehmen, die nationalen Regelungen unterliegen, und solchen, die von den rechtlichen Vorteilen des 28. Regimes profitieren könnten. Er plädiert daher für eine weitere Harmonisierung des bestehenden Handels- und Gesellschaftsrechts zugunsten aller Unternehmen in Europa.

Das geplante Europäische Innovationsgesetz bewertet der Verband grundsätzlich positiv. Er meint aber, die vorgesehenen Vereinfachungen des EU-Rechts dürften nicht allein Start-ups, Scale-ups und als "innovativ" eingestuften Unternehmen zugutekommen. Andernfalls drohe auch hier eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Marktteilnehmern.

Viele Unternehmen würden die Bedeutung, den Schutz und die wirtschaftliche Nutzung ihrer Rechte des geistigen Eigentums (engl. Intellectual Property, IP) bislang nicht ausreichend erkennen. Der DStV spricht sich deshalb dafür aus, Unternehmen mit einem IP-intensiven Geschäftsmodell die Möglichkeit zu geben, ihre geistigen Eigentumsrechte im Jahresabschluss transparenter darzustellen. Dadurch würden immaterielle Werte sichtbarer, Investoren besser informiert und die Attraktivität für Venture-Capital-Geber und Business Angels steige. Als Voraussetzung dafür sieht der DStV eine praktikable, EU-weit anerkannte Bewertungsmethodik, die bestehende internationale Rechnungslegungsstandards, wie den International Financial Reporting Standard (IFRS), sinnvoll ergänzt und verbesserte Strukturen schafft.

Darüber hinaus befürwortet der DStV die Einführung eines Innovationsstresstests, mit dem die Auswirkungen künftiger Rechtsvorschriften auf Innovationen bewertet werden sollen. Ein solcher Ansatz kann aus seiner Sicht jedoch nur dann Wirkung entfalten, wenn er eng mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren verknüpft wird.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 27.10.2025