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16.10.2025

E-Fahrzeuge: Steuerbefreiung soll verlängert werden

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung Kraftfahrzeugsteuergesetzes vorgelegt.

Elektromobilität sei ein wichtiger Baustein, um Klima- und Umweltbelastungen des Verkehrssektors nachhaltig zu reduzieren. Durch einen weiteren Anstieg des Anteils reiner Elektrofahrzeuge am Fahrzeugbestand könne eine spürbare Reduktion der direkt vom Straßenverkehr ausgehenden CO2- und Schadstoffemissionen bewirkt werden, so das Ministerium.

Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien sei daher vereinbart worden, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis längstens zum 31.12.2035 zu verlängern. Durch die Gesetzesänderung sei das Halten reiner Elektrofahrzeuge begünstigt, die bis zum 31.12.2030 erstmalig zugelassen werden.

Die zehnjährige Steuerbefreiung werde jedoch begrenzt bis längstens 31.12.2035, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommen möglichst stabil zu halten. Mit dem sukzessiven Erreichen der Ziele der Elektromobilität im Verkehrssektor und der damit verbundenen weitergehenden Marktdurchdringung der reinen Elektrofahrzeuge sei eine weitere Aufrechterhaltung der langjährigen Förderdauer von reinen Elektrofahrzeugen in der Kraftfahrzeugsteuer zukünftig nicht mehr geboten.

Bundesfinanzministerium, PM vom 14.10.2025