16.09.2025
Ab dem 05.10.2025 prüfen Banken bei Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (so genannte Verification of Payee, VoP). Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss daher als Empfänger "Finanzamt Idar-Oberstein" angegeben werden – sonst drohen Verzögerungen. Hierauf weist das Landesamt für Steuern (LfSt) des Bundeslandes hin. Ziel sei es, Fehl- und Betrugsüberweisungen zu vermeiden.
Alle Zahlungen – egal an welches Finanzamt – gingen an die zentrale Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein. Deshalb müssten alle Steuerzahler bei Empfänger/Kontoinhaber immer exakt "Finanzamt Idar-Oberstein" angeben. Die Bankverbindung laute: Bundesbank Koblenz, IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17. Nur so werde eine Zahlung reibungslos ausgeführt.
Nach einfacher mache man es sich, wenn man das SEPA-Lastschriftverfahren nutze – so würden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass man Überweisungen manuell ausfüllen muss. Man vermeide so Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen. Die Formulare sind laut LfSt auf https://lfst.rlp.de/information/vordrucke zu finden.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 15.09.2025