12.09.2025
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 10.09.2025 einen Antrag der AfD-Fraktion für einen einheitlichen Satz in der Einkommensteuer von 22 bis 25 Prozent (BT-Drs. 21/589) abgelehnt.
Die AfD-Fraktion orientiert sich mit ihrem Ansatz am Modell des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof. Eine Familie mit drei Kindern müsse aufgrund hoher Freibeträge erst ab einem Einkommen von 85.000 Euro pro Jahr Steuern zahlen, rechnete die Fraktion in der Ausschusssitzung vor. Zur Gegenfinanzierung schlug sie vor, bei den Themen Migration, Ausland und Klimaschutz zu sparen.
Diese Vorschläge zur Gegenfinanzierung deckten jedoch bei weitem nicht die zu erwartenden Steuermindereinnahmen aus den AfD-Vorschlägen, entgegnete die CDU/CSU-Fraktion den Antragstellern. Außerdem würden von den hohen Freibeträgen nicht nur Geringverdiener profitieren. Im Unternehmenssteuerbereich sorge das bereits beschlossene Gesetz für einen Wachstums-Booster (BT-Drs. 21/323) dafür, dass die Sätze sich der Marke von 25 Prozent näherten.
Aus der SPD-Fraktion wurde kritisiert, dass die von der AfD-Fraktion geforderte Abschaffung von Ausnahmetatbeständen im Steuerrecht auch die Pendlerpauschale sowie Nacht- und Feiertagszuschläge betreffe. Die Fraktion verteidigte diese Abschreibungsmöglichkeiten. Zugleich kritisierte sie, dass Selbstständige beim AfD-Konzept ihre Kosten nicht mehr absetzen könnten.
Die mangelnde Gegenfinanzierung wurde auch aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert. Am Ende würde solch eine Reform zulasten der Finanzierung von Kitas und Schulen gehen.
Die Fraktion Die Linke rügte ebenfalls die mangelnde Gegenfinanzierung des AfD-Antrags. Die steuerlichen Mindereinnahmen seien deutlich höher als die Ausgaben für Bürgergeld und Asylbewerber. Außerdem würde der AfD-Vorschlag zu einer regressiven Umverteilungswirkung führen.
Deutscher Bundestag, PM vom 10.09.2025