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16.05.2022

Hohe Energiepreise: Bundestag macht Weg für Steuerentlastungen frei

Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht. Rückwirkend zum Jahresbeginn steigen die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag. Dafür – und zusätzlich für Kinderbonus und Energiepauschale – hat der Bundestag grünes Licht gegeben. Dies teilt die Bundesregierung mit.

Die steigenden Preise, vor allem im Energiebereich, träfen viele Menschen hart. Der Koalitionsausschuss habe sich deshalb Ende Februar 2022 auf ein umfassendes Entlastungspaket mit einem Gesamtvolumen von mehr als 15 Milliarden Euro verständigt. Das Paket umfasst laut Regierung Entlastungen bei der Stromrechnung, Einmalzahlungen für Beziehende existenzsichernder Leistungen und Steuererleichterungen. Vor allem Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen profitierten davon.

Um die vereinbarten steuerlichen Verbesserungen umzusetzen, habe die Bundesregierung das Steuerentlastungsgesetz 2022 auf den Weg gebracht. Dieses habe der Bundestag nun beschlossen. Das Gesetz setze folgende Erleichterungen rückwirkend ab 01.01.2022 um: Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer werde um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steige um 363 Euro auf 10.347 Euro. Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) werde befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht. Dieser Schritt erfolge nun zwei Jahre eher als ursprünglich geplant. Über die Mobilitätsprämie werde die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen.

Zudem habe der Bundestag mit dem Steuerentlastungsgesetz bereits weitere Hilfen für Bürger gebilligt, die Teil des Zweiten Entlastungspakets seien, so die Bundesregierung weiter. So erhielten Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolge ab September 2022 über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhielten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gebe es einen Einmalbonus von 100 Euro. Die Zahlung erfolge ab Juli 2022 und werde – wie in der Vergangenheit – auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet.

Bundesregierung, PM vom 12.05.2022