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05.12.2022

Erbschaftsteuer: Oppositionsantrag gegen Erhöhung «durch die Hintertür» abgelehnt

Höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer bei einer steuerlichen Neubewertung von Immobilien soll es nach dem Willen der Bundestagsmehrheit nicht geben. Ein entsprechender Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel "Keine Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür" (BT-Drs. 20/4674) ist 01.12.2022, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke abgelehnt worden. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Stimme.

In der vorangehenden Debatte hatte Olav Gutting (CDU/CSU) geltend gemacht, es müsse sichergestellt werden, dass es auch zukünftig eine vernünftige Balance bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer gebe. Durch die Veränderungen bei der Bewertung sei es zu empfindlichen Erhöhungen gekommen. Wenn Maß und Mitte nicht eingehalten und Immobilien nicht mehr auf die nächste Generation übertragen werden könnten, werde die Leistungsbereitschaft der Menschen erstickt. Wenn der Bundesfinanzminister an der Bewertungsschraube drehe, müssten auch die Freibeträge erhöht werden. Das Elternhaus müsse in der Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden können.

Tim Klüssendorf (SPD) hielt Gutting entgegen, beim Erbe handle es sich sehr wohl um leistungsloses Einkommen. Er strich heraus, dass die Veränderungen bei den Bewertungen auf einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts fußten: "Wir erhöhen die Erbschaftsteuer nicht, wir setzen geltendes Recht um." Es könne "Omas Häuschen" bis 200 Quadratmeter Wohnfläche weiter steuerfrei vererbt werden. Die Union schüre da Ängste. Es gehe aber auch um Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Unter diesem Aspekt müsse die Erbschaftsteuer eigentlich weiter verschärft werden.

Albrecht Glaser (AfD) erklärte, die Erbschaft- und Schenkungssteuer sei schon immer prekär gewesen. Er sprach von einer legalisierten Enteignung und einer extreminvasiven fiskalischen Intervention.

Bei der Erbschaftsteuer komme die Besonderheit des Eingriffs in den Familienverband hinzu und das Problem der Zerschlagung von Unternehmen im Mittelstand. Von ihnen könnten Steuerlasten von 20, 30 oder 40 Prozent, bezogen auf den Verkehrswert, nicht getragen werden. Die Erhöhung der Freibeträge sei verfassungsrechtlich geboten.

Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) hielt der CDU/CSU-Fraktion vor, ihr Antrag sei nicht konstruktiv und gehe an der aktuellen Krisenlage vorbei. 70 Prozent der Deutschen erbten überhaupt nichts: "Die meisten haben überhaupt kein Häuschen." Die Erbschaft- und Schenkungssteuer sei ein Treibsatz für die Ungerechtigkeit bei der Vermögensverteilung in Deutschland. Diese Steuer müsse grundsätzlich angegangen werden. Den Antrag der CDU/CSU-Fraktion wertete sie als billigen Versuch, zu spalten und Ängste zu schüren.

Christian Görke (Die Linke) meinte, bisher habe es immer nur Erbschaftsteuersenkungen durch die Hintertür gegeben. Die werde jetzt verschlossen. Die Orientierung am aktuellen Marktwert sei fair und gerecht. Er forderte die CDU/CSU-Fraktion auf, die Schlupflöcher zu stopfen. Es gehe nicht um "Omas kleines Häuschen", sondern um Luxusbuden und die Vererbung gleich mehrerer Immobilien. Nach seiner Darstellung kommt es dazu, dass der Steuersatz umso niedriger sei, je höher das Erbe ausfalle: "An diese Ungerechtigkeit müssen wir ran."

Claudia Raffelhüschen (FDP) befand, von einer Erhöhung der Erbschaftsteuer zu reden, sei Quatsch. Alles was vererbt werde, sei gleichermaßen zu bewerten. Durch die stark gestiegenen Preise habe ein Immobilienbesitzer als Erblasser tatsächlich ein höheres Vermögen. Für eine realistischere Wertermittlung sei der Verkehrswert heranzuziehen. Es gelte aber auch: Wer vorsorgt, dessen Erben dürften nicht bestraft werden. Die Union habe bis vor einem Jahr die Gelegenheit gehabt, die Freibeträge anzuheben. Doch die seien zum letzten Male 2009 erhöht worden.

Bei einer steuerlichen Neubewertung von Immobilien soll es höhere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer geben. Dies forderte die CDU/CSU-Fraktion in ihrem abgelehnten Antrag, in dem sie vor einer "Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür" im Jahressteuergesetz warnte. Dadurch würde in vielen Fällen eine zum Teil empfindliche Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer um annähernd 50 Prozent erfolgen. Betroffen seien alle Immobilienarten wie Wohnungen, Häuser und Grundstücke. Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion wurde die Immobilienwertermittlungsverordnung von der Bundesregierung bereits am 14.07.2021 geändert. Zusammen mit den Änderungen bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien und Grundstücken im Jahressteuergesetz werde es jetzt aber zu Erhöhungen kommen, obwohl es keine zwingende Verpflichtung gebe, die steuerliche Neubewertung schon zum 01.01.2023 vorzunehmen.

Die CDU/CSU-Fraktion forderte, aufgrund der Wertsteigerung bei Immobilien in den letzten zehn Jahren um bis zu 65 Prozent müssten die Freibeträge für Ehegatten und Lebenspartner auf 825.000 Euro, für Kinder auf 660.000 Euro, für Enkelkinder auf 330.000 Euro, für Eltern und Großeltern auf 165.000 Euro und für übrige Personen auf 33.000 Euro angehoben werden. Auch eine Regionalisierung der Freibeträge solle ermöglicht werden, denn in vielen Regionen Deutschlands würden schon jetzt die allgemeinen Freibeträge nicht mehr ausreichen, um Wohneigentum steuerfrei zu vererben. Ziel müsse es sein, dass das Elternhaus in der Familie weiterhin steuerfrei vererbt werden könne.

Deutscher Bundestag, PM vom 01.12.2022