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05.12.2022

Forschungszulage: Nach ersten Erfahrungen «noch viel Luft nach oben»

"Noch viel Luft nach oben" – das ist das Fazit, dass der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nach ersten Erfahrungen mit der Forschungszulage zieht.

Seit 2020 gibt es in Deutschland eine steuerliche Forschungsförderung. Die Forschungszulage sieht einen Steuerbonus von 25 Prozent für die Lohnkosten forschender Beschäftigten und 15 Prozent bei den Ausgaben für Auftragsforschung vor. Seit dem 01.07.2020 wird – befristet bis zum 30.06.2026 – maximal eine Million Euro pro Jahr gezahlt, danach höchstens 500.000 Euro. Die Zulage wird mit der Einkommensteuer beziehungsweise der Körperschaftsteuer verrechnet: Ist die eigentliche Steuerschuld geringer, wird die Zulage als Guthaben ausgezahlt.

Bisher bleibe die Zahl der Betriebe, die die Forschungszulage nutzen, deutlich hinter den Erwartungen zurück. Dies habe eine DIHK-Kurzbefragung forschungsnaher Unternehmen im Sommer 2022 ergeben. Daran hätten sich deutschlandweit knapp 600 Betriebe beteiligt – mehr als die Hälfte davon aus der Industrie. Ein wichtiges Ergebnis sei, dass nur jeder zweite Betrieb von der Zulage weiß. Es bestehe also noch erheblicher Informationsbedarf. Hier sei die Bundesregierung gefordert, das Instrument mit geeigneten Maßnahmen in der Wirtschaft bekannter zu machen, so der DIHK.

Nach einer weiteren Erkenntnis aus der Befragung stehe die Forschungszulage für einige Unternehmen offenbar in Konkurrenz zur bekannten direkten Projektförderung. Viele Betriebe gäben der direkten Förderung den Vorzug, weil sie von diesem vertrauten Instrument mehr Sicherheit hinsichtlich des Fördervolumens erwarten könnten.

Das Antragsverfahren umfasse zwei Stufen, erklärt der DIHK. Zuerst entscheide die "Bescheinigungsstelle Forschungszulage", ob ein Forschungsvorhaben förderfähig ist. Anschließend prüfe das Finanzamt die Höhe der förderfähigen Aufwendung. Dies führe im Gegensatz zu einem einstufigen Verfahren allein bei der Finanzverwaltung zwar zu höherer und schnellerer Rechtssicherheit. Aus Sicht der Unternehmen könnten jedoch die Anforderungen auf beiden Stufen reduziert werden. In der Umfrage beschreibe fast jedes zweite Unternehmen das Antragsverfahren als bürokratisch, jedes fünfte sogar als sehr bürokratisch. Vor allem bei der Frage "Was ist Forschung im Sinne des Forschungszulagengesetzes?" bestehe noch bei vielen Betrieben Unsicherheit. Dabei könnte den Betrieben etwa mithilfe von Beispielen aufgezeigt werden, welche Forschungsvorhaben förderfähig sind und welche nicht. Die "Hürden" für die Beantragung der Forschungszulage ließen sich somit deutlich senken, meint der DIHK.

Ein Großteil der Unternehmen erwarte von der steuerlichen Zulage eine Senkung der eigenen Kosten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Mehr als jeder Zweite habe angegeben, die Zulage zur Ausweitung der eigenbetrieblichen Forschung und Entwicklung zu nutzen. Die Bestätigung der Bescheinigungsstelle, dass ein förderfähiges Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorliegt, habe jedem zehnten kleinen und mittleren Unternehmen bis 250 Mitarbeiter bei der externen Unternehmensfinanzierung geholfen – laut DIHK "eine erfreuliche Signalwirkung".

Die positiven Effekte der Forschungszulage sollten allerdings noch verstärkt werden, damit das Förderinstrument seine Ziele noch besser erreichen kann. Gerade in der aktuellen Krise sei es von hoher Bedeutung, Innovationen in Deutschland zu fördern und voranzutreiben. Bei den Maßnahmen seien Verwaltung, Politik und Wirtschaft in der Verantwortung. Auch die IHK-Organisation und die Steuerberater als Multiplikatoren könnten zur Bekanntmachung der Zulage einen erheblichen Beitrag leisten.

Nicht zuletzt gelte es, so der DIHK, das Instrument regelmäßig mit Blick auf bürokratische Anforderungen, Bearbeitungszeiten und Nutzerfreundlichkeit hin zu überprüfen, damit es auch in der Breite seine Wirkung entfalten kann.

Deutscher Industrie- und Handelskammertag, PM vom 02.12.2022