12.11.2025
Die Bundesregierung hat in einer Antwort (BT-Drs. 21/2577) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/2003) begründet, weshalb Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Beamtentätigkeit oder Abgeordnetenmandate nicht unter den geplanten steuerlichen Freibetrag bei der Aktivrente fallen.
Sie schreibt: "Die Bundesregierung sieht bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung das größte Potenzial. Bei Selbstständigen ist der Anteil derer, die im Regelrentenalter weiterarbeiten, bereits sehr hoch."
Der Gesetzentwurf zur Aktivrente liegt mittlerweile vor (BT-Drs. 21/2673). Er soll am 13.11.2025 in erster Lesung im Bundestag debattiert werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 11.11.2025