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12.11.2025

Entfernungspauschale: Genutztes Verkehrsmittel ist gleichgültig

Auf die Neutralität der Entfernungspauschale mit Blick auf die Wahl des Verkehrsmittels verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/2518) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/1881).

Die Bundesregierung erklärt: "Die Entfernungspauschale bevorzugt keinen motorisierten Individualverkehr. Sie wird jedem Arbeitnehmer unabhängig vom gewählten Transport- beziehungsweise Verkehrsmittel für die Wege zwischen seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte gewährt."

Deutscher Bundestag, PM vom 11.11.2025